Alles halb so wild, meint die Staatsanwaltschaft München. Schließlich kamen die menschlichen Überreste nicht vom Friedhof. Und außerdem war's der Ruß':
Die Schädel und andere menschliche Knochenteile in dem Gelände stammten vermutlich von sowjetischen Soldaten aus der früheren Besatzungszeit.
Somit handelt es sich nicht etwa um Totenschändung, sondern höchstens um eine "Ordnungswidrigkeit wegen Belästigung der Allgemeinheit", und die wäre mittlerweile verjährt.
Was lehrt uns das? Wer nicht mittels monotheistischen Riten in der Erde verbuddelt wurde, verwirkt jeden Anspruch auf würdevolle Behandlung. Und Sowjetsoldaten waren ohnehin gottlos, also was?
Die einzig Geschädigte ist, wie könnte es anders sein, höchstens die deutsche Öffentlichkeit.
Und damit ist wieder einmal die Wehrmachtsnachfolgeorganisation gerettet, dank sei der deutschen Justiz.
Das nennt man dann wohl Siegerjustiz.
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