Hier und da war ja bereits was von Günni "Schutzstoffel" Grass zu sehen. Doch natürlich war das noch nicht das Ende vom Nazilied. Dem Dementen geht es gegen Strich und Blutgruppentätowierung (die ihm als Spätberufenem zu allem Überfluß auch noch fehlen wird), daß die FAZ zwei Briefe von ihm an SA-Spezi und damaligem Bundeswirtschaftsminister Karl Schiller veröffentlichte. Die Unterlassungsbefugnis wurde nun vom Berliner Landgericht bestätigt, wie Tagesspiegel, Welt u.a. berichten.
Wiesoweshalbwarum? Nicht etwa, weil die tattrige Moralkanone bei breiterer Bekanntheit der scheinheiligen Schriebe weniger Autobiographien verkaufen würde (das Gegenteil dürfte der Fall sein), sondern weil die Briefe "Ausdruck einer individuell geprägten Schöpfung" seien.
Liebstes, umnachtetest(es) Berliner Landgericht, welch eitriger Juristenquark dir da aus den Wichsgriffeln geflossen ist, spottet jeder Verachtung. "Ausdruck" klingt nach dem, was man mit Pickeln macht, "Schöpfung" nach Kothaufen - das soll und muß, bitte sehr, "individuell" bleiben, danke sehr.
Mit dieser Ausnahmeargumentation ließe sich so ziemlich jeder Unterlassungsanspruch gegen alles durchsetzen. Oder ist gleich alles, was ein SS-Preisträger ausdrückend individuell schöpft, besser und schützenswerter als, sagen wir mal, die Gossenglosse des sicherlich nicht minder begabten Franz-Josef Wagner? Oder Artikelchen des letzterdings nicht mehr allzu unzureichenden FAZ-Feuilleton? Oder die Beiträge eines zufällig ausgewählten Blogs? Eben.
Sie Lümmel!
AntwortenLöschenUm mich mal wieder selbst zu zitieren: Wiesoweshalbwarum?
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